Steuern 2014 - Was ändert sich für Arbeitnehmer? -

Steuern 2014 – Was ändert sich für Arbeitnehmer?

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Steuern 2014 – Was ändert sich für Arbeitnehmer?

Im Jahr 2014 gab es einige Änderungen bei Steuern 2014 für Arbeitnehmer, die bei der Steuererklärung unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Es sind Erhöhung des Grundfreibetrages, geändertes Reisekostenrecht, neue Verpflegungspauschalen und andere Änderungen bei Steuern 2014 zu beachten.

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Erhöhung des Grundfreibetrages

Der Grundfreibetrag, also der Betrag der steuerfrei ist und als Existenzminimum gilt, hat sich um 224 Euro auf 8.354,00 Euro erhöht. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner verdoppelt sich dieser.

  • Das Finanzamt berücksichtigt diesen bei der Berechnung automatisch.

Neben dem Grundfreibetrag wird auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen erhöht.

Neues beim Reisekostenrecht – Steuern 2014

Als neues Kriterium wird die erste Tätigkeitstätte angesehen. Die Arbeitnehmer, die zu ihrem Arbeitgeber fahren müssen, können für den Weg zur Arbeit die Entfernungspauschale i . H. v. 0,30 Cent weiterhin ansetzen. Hier ändert sich für viele Arbeitnehmer eigentlich nichts.

  • Einige Änderungen ergeben sich jedoch, wenn Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsstätten und somit mehrere Fahrten pro Tag hinter sich haben. Hier muss entschieden werden, welcher Weg davon als Weg zur Arbeit oder als Dienstreise behandelt wird.

Daher ist die Festlegung der ersten Tätigkeitsstelle sehr wichtig. Diese wird vom Arbeitgeber im Regelfall festgelegt.

  • Nur für die Fahrten zu der ersten Tätigkeitsstelle werden mit der Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 Cent abgerechnet. Die anderen Fahrten gelten als Dienstreise und hier können die tatsächlich gefahrene Kilometer also für die Hin-, und Rückfahrt berücksichtigt werden.

Legt der Arbeitgeber nichts fest, so gilt der Arbeitsplatz, der dem Wohnort am nächsten liegt, als erste Tätigkeitsstelle, wenn folgende Punkte zu treffen:

dieser Arbeitsplatz wird wie folgt besucht:

  • an mindestens 2 vollen Tagen pro Woche
  • mindestens 1/3 der Arbeitszeit
  • oder arbeitstätig

Besondere Regelungen sind bei Berufskraftfahrer oder Waldarbeiter zu beachten.

Verpflegungspauschalen bei Steuern 2014

Seit 2014 gibt es nur noch zwei Pauschalen.

  • Die 12 EUR-Pauschale wird bei einer Abwesenheit über 8 Stunden ohne Übernachtung und für An- und Abreisetag bei Dienstreisen mit Übernachtung angesetzt.

Die 24-EUR-Pauschale gilt bei Abwesenheit über 24 Stunden, wie bisher auch.

  • Die Pauschalen können jedoch maximal nur für die ersten drei  Monate angesetzt werden.

Eine Kürzung der Pauschalen erfolgt, wenn diese durch Arbeitgeber erstattet werden.

Was muss bei doppelten Haushaltsführung bei Steuern 2014 beachtet werden?

Künftig werden 1.000 Euro in Deutschland für die Unterkunft als Werbungskosten bei der doppelten Haushaltsführung anerkannt.

Scheidungskosten absetzen – derzeit noch offen

Die Prozesskosten können nur in dem Fall als außergewöhnliche Belastung bei der Steuern 2014 berücksichtigt werden, wenn ohne dem Prozess die Gefahr besteht, die Existenz zu verlieren.

Leider ist noch nicht entschieden, ob dies bei Scheidungen der Fall ist.

Kosten für Winterdienst bei Steuern 2014 ansetzen

Im Jahre 2014 wurde entschieden, dass Eigentümer und auch Mieter die Kosten für die Schneeräumung bzw. Reinigung von Gehwegen und Straßen in unmittelbarer Grundstücksnähe als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen können.

  • Wird ein Dienstleister für diese Tätigkeiten beauftragt, so können 20 Prozent jedoch max. 4.000 Euro pro Jahr in der Steuererklärung angegeben werden (reine Materialkosten sind nicht abzugsfähig).

Die Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können wie bisher weiterhin i. H. v. 20 Prozent max. 1.200 Euro von der Steuer abgezogen werden.

Vorausgefüllte Steuererklärung ab 2014

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung per Elster kann ab 2014 die vorausgefüllte Steuererklärung genutzt werden.

  • Viele Daten können hierdurch einfach abgerufen und in die Steuererklärung übernommen werden.

Dabei können folgende Daten in die Steuererklärung übernommen werden:

  • vom Arbeitgeber bescheinigte Lohndaten
  • Bescheinigungen über erhaltene Rentenzahlungen
  • Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen (Riester und Rürup)
  • Vorsorgeaufwendungen
  • persönliche Daten wie die Anschrift, Bankverbindung, das Geburtsdatum, die Religion sowie Steuer-, und Identifikationsnummer
  • die Daten zu Lohnersatzleistungen kommen auch in Kürze noch dazu.

Die vorausgefüllte Steuererklärung stellt keine automatische Steuererklärung sondern eine reine Ausfüllhilfe dar.

Weitere Infos zur Registrierung und Anmeldung der vorausgefüllten Steuererklärung etc. erhalten Sie unter Elster. Erst nach einer erfolgreichen Registrierung können die Daten abgerufen werden.

Bei Steuern 2014 sind einige Änderungen, insbesondere was das neue Reisekostenrecht betrifft, zu beachten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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