Vorausgefüllte Steuererklärung abrufen -

Vorausgefüllte Steuererklärung abrufen

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Vorausgefüllte Steuererklärung

Die vorausgefüllte Steuererklärung soll beim Ausfüllen der Steuerdaten Erleichterungen sowohl für den Bürger als auch den Steuerberater ab Anfang 2014 ermöglichen.

Was muss ich tun, damit ich die vorausgefüllte Steuererklärung abrufen kann?

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So gelangen Sie zu der vorausgefüllten Steuererklärung

Sie kommen an diese ran, wenn Sie sich im ElsterOnlinePortal zunächst einmal anmelden und authentifizieren.

  • Unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ können Sie sich in Zukunft die Daten holen.
  • Soll der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die beim Finanzamt gespeicherten Daten abrufen, so muss hierfür eine Vollmacht ausgefüllt werden.
  • Wichtige Details zu der Freischaltung und dem Abruf von dritter Personen wie z. B. dem Steuerberater werden noch unter www.elster.de bekannt gegeben.
  • Der Datenabruf soll nicht nur über ElsterOnlinePortal sondern auch über andere Softwareanbieter erfolgen können.

Wie kommt der Steuerberater an die Daten ran?

Der Steuerberater müsste, die extra für diesen Abruf erstellte Vollmacht ausfüllen und an das Finanzamt schicken.

  • Die Vollmacht ist die Voraussetzung für den Erhalt der Daten, ohne dieser werden die Daten nicht freigegeben.
  • Bei Eheleuten sind zwei Vollmachten beim Finanzamt einzureichen.
  • Wollen Sie nicht mehr, dass der Steuerberater ihre Daten einsieht, so widerrufen Sie ihre beim Finanzamt eingereichte Vollmacht und diese wird auch sofort wirksam, wenn sie beim Finanzamt eingeht.

Für was brauche ich die vorausgefüllte Steuererklärung eigentlich?

Durch die vorausgefüllten Steuererklärung werden die beim Finanzamt bereits gespeicherte Daten abgerufen und somit in die aktuelle Steuererklärung übernommen.

  • Der Abruf erleichtert Ihnen selbst oder ihrem Steuerberater die Erstellung der Einkommensteuererklärung, weil die Grunddaten bereits beim Finanzamt gespeichert sind.
  • Es müssen nur noch Änderungen des aktuellen Jahres ergänzt oder neu ausgefüllt werden. Dies könnte schließlich zu Bearbeitungszeit- und Geldersparnissen führen.
  • Wollen Sie von der verlängerten Abgabefrist bis zum 31.12 des Folgejahres profitieren, so ermöglicht Ihnen die durch den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ausgefüllte Vollmacht dies.

Die vorausgefüllte Steuererklärung soll eine Erleichterung bei Erstellung der Einkommensteuererklärung darstellen und dem Bürger somit das Ausfüllen der Steuerdaten vereinfachen.

Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Vorausgefüllte Steuererklärung abrufen

  1. Vorausgefüllte Steuererklärung ist eigentlich eine super Sache, aber:

    es ist natürlich sehr praktisch wenn die Daten, die dem Finanzamt vorliegen, auch vom StB genutzt werden können. Leider ist dies mit der Vollmacht verbunden und diese Vollmacht muss ebenso wie die Vollmacht zum Steuerkontenabruf, jährlich erneuert werden.

    Das führt schon jetzt dazu das unsere Mandanten immer wieder jährlich per Post angeschrieben werden und es immer wieder zu Rückfragen kommt.

    Wenn der elektronische Datenaustausch immer wieder erst durch postalisch Vollmachten genehmigt werden muss, finde ich das nicht sehr modern. Man hätte sich auch auf die allgemeine Steuerberater Vollmacht berufen können.

    Zukünftig sollte für alle Bürger eine „einfache“ elektronische Authentifizierung z.B. über den Ausweis eingeführt werden. Dann sparen wir uns den ganzen Postverkehr.

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