Reisekostenpauschale Deutschland für Leiharbeiter -

Reisekostenpauschale Deutschland für Leiharbeiter

spesen bei dienstreisen

Reisekostenpauschale Deutschland

Reisekostenpauschale Deutschland erhalten auch die Leiharbeiter wie die normalen Arbeitnehmer auch.

Was muss jedoch ein Leiharbeiter über die Reisekostenpauschale Deutschland bzw. Verpflegungsmehraufwand wissen?

Zu der Reisekostenpauschale Deutschland zählt hauptsächlich der Verpflegungsmehraufwand als Spesen bei Dienstreisen und das Kilometergeld. Der Leiharbeiter erhält für drei Monate auch den Verpflegungsmehraufwand anerkannt.

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Der Kläger war ein Hafenleiharbeiter, der durch seinen Auftraggeber bei verschiedenen Firmen eingesetzt wurde.

  • Bei seiner Steuererklärung machte der Kläger Fahrkosten und auch Verpflegungsmehraufwand für das ganze Jahr geltend. Als Begründung für den Ansatz des Verpflegungsmehraufwandes gab dieser vor, dass er erst am Abend über den Einsatzort seines Auftraggebers erfahren hatte.
  • Das Finanzamt berücksichtigte die Fahrtkosten in voller Höhe aber die Verpflegungsmehraufwendungen wurden nur für drei Monate berücksichtigt.
  • Dagegen hat der Hafenleiharbeiter Einspruch und später Klage eingereicht.
  • Das Finanzgericht entschied nun, dass auch ein Leiharbeiter nur den begrenzten Verpflegungsmehraufwand bei seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann.

Leiharbeiter übt Auswärtstätigkeit aus

Der Kläger übte als Leiharbeiter eine Auswärtstätigkeit aus. Da hier eine Auswärtstätigkeit vorliegt, kann der Leiharbeiter auch den erwerbsbedingten Verpflegungsmehraufwand abziehen.

  • Jedoch hat der Leiharbeiter weder eine regelmäßige Arbeitsstätte noch einen Tätigkeitsmittelpunkt, daher ist der Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Da der Leiharbeiter für unterschiedliche Kunden seines Auftraggebers tätig war.
  • Dem Leiharbeitnehmer stehen Reisekostenpauschalen Deutschland nur für drei Monate zu. Somit gilt bei Leiharbeiter auch nichts anderes als für normale Arbeitnehmer, die eine Auswärtstätigkeit ausüben.
  • Bei dem Ansatz von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten bei einem Leiharbeiter kommt es nicht drauf an, wann der Kläger von seinem Einsatzort wusste. Wichtig ist eher die längerfristig bekannte Tätigkeitsstelle

Was muss der Leiharbeiter über Verpflegungsmehraufwand Reisekostenpauschale Deutschland wissen?

Momentan hat der Leiharbeiter folgende drei Möglichkeiten, um die Kosten für die Verpflegung bei seiner Steuer als Werbungskosten anzusetzen:

  • 24 Euro bei einer Abwesenheitsdauer von 24 Stunden
  • 12 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Stunden jedoch nicht mehr als 24 Stunden
  • 6 Euro bei einer Abwesenheitsdauer von Mindestens 8 Stunden und nicht mehr als 14 Stunden.

Der Ansatz kann nur für drei Monate mit dem Pauschbetrag als Werbungskosten erfolgen. Dabei werden Arbeitgebererstattungen dagegen gerechnet.

Trotz der Besonderheit eines Leiharbeiters gelten hier die gleichen gesetzlichen Bestimmungen über die Reisekostenpauschale Deutschland wie bei anderen Arbeitnehmern auch.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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