Freistellungsbescheinigung Bauleistungen auf Gültigkeit checken -

Freistellungsbescheinigung Bauleistungen auf Gültigkeit checken

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Freistellungsbescheinigung Bauleistungen

Freistellungsbescheinigung Bauleistungen wird benötigt, wenn Bauleistungen erbracht werden.

Gerade deshalb ist es ganz wichtig die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung Bauleistungen zu überprüfen und evlt. eineVerlängerung beim Finanzamt beantragen, um Steuerzahlungen zu vermeiden.

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Zum Jahreswechsel sind viele Freistellungsbescheinigungen abgelaufen und somit ihre Gültigkeit verloren.

Wer braucht eine Freistellungsbeschenigung Bauleistungen überhaupt?

In der Regel wird eine Freistellungsbescheinigung für den Unternehmer benötigt, welcher Bauleistungen ausführt, damit bei der Rechnungsstellung kein Abzug der Bauabzugssteuer i. H. v. 15 Prozent erfolgt.

  • Die Kunden der Bauleister müssten bei Zahlung der ausgestellten Rechnung eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegen haben.

Wo kann ich die Freistellungsbescheinigung beantragen?

Die Freistellungsbeschenigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Der Bauleister muss jedoch sich rechtzeitig an die Finanzverwaltung wenden, damit bei Fälligkeit seiner Rechnung eine solche Beschenigung vorliegt.

Was muss ich tun, wenn meine Freistellungsbescheinigung Bauleistungen abgelaufen ist?

Ist ihre Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer abgelaufen, so sollten Sie beim Finanzamt umgehend eine Verlängerung ihrer bisher geltenden Freistellungsbescheinigung beantragen und ihrem Kunden nach Eingang schnellstmöglich aushändigen.

  • Will der Kunde ihre Rechnung begleichen aber sie haben noch keine gültige Bescheinigung vom Finanzamt vorliegen, so sprechen Sie mit ihrem Kunden und vereinbaren Sie eine Verschiebung der Zahlung bzw. neues Zahlungsziel, um den Einbehalt der Bauabzugssteuer zu umgehen.
  • In der Regel reicht ein formloser und schriftlicher Antrag aus, weiterhin muss aus ihrem Schreiben ersichtlich sein, was Sie vom Finanzamt wollen.

Sollten Sie einen Steuerberater haben, so teilen Sie diesem ihr Anliegen mit und es wird sofort für Sie erledigt.

  • Legen Sie ihren Kunden keine gültige Freistellungsbescheinigung Bauleistungen vor, so werden bei Begleicheung der Rechnung 15 Prozent Bauabzugssteuer fällig. Diese werden von ihrem Rechnungsbetrag abgezogen und ans Finanzamt abgeführt.

Im Rahmen ihrer Steuererklärung können Sie einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Bauabzugssteuer stellen und so die gezahlte Steuer wieder zurück holen.

  • Jedoch wäre es sehr ärgerlich für Sie, bereits laufend die Steuer zahlen zu müssen, weil viele Unternehmer sowieso schon mit ihren laufenden Ausgaben  extrem belastet sind.

Checken Sie ihre Freistellungsbescheinigung bevor es ihr Kunde tut und beantragen Sie gegenfalls eine Verlängerung, um eine gültige Freistellungsbescheinigung Bauleistungen zu haben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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