Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung neue GoBDs -

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung neue GoBDs

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung neue GoBDs

Ab November 2014 wurden neue Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des Datenzugriffs verfasst.

Neue Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung betreffen insbesondere auch die elektronische Daten sowie deren Aufbewahrung.

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Es erging ein neues BMF-Schreiben, welches ab sofort bei der Buchführung und auch Aufbewahrung der Daten anzuwenden ist.

  • Aus dem BMF-Schreiben geht klar hervor, dass auch Einnahmen-Überschuss-Rechner d. h. Selbständige, die nicht verpflichtet sind Buchführung zu machen, diese jedoch freiwillig machen, die neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten haben.

Durch die moderne Informations- und Kommunikationstechnik, sowie auch elektronische Daten und Schriftverkehr war es notwendig, die bisher geltenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung anzupassen.

Was ist bei Erfassung der Buchhaltung zu beachten?

Die Daten müssen zeitnah möglichst im Rahmen der Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung erfasst und auch festgeschrieben werden.

  • Jahresbuchhaltungen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gem. den neuen GoBD´s möglich.

Was muss bei Datenübernahme durch Steuerberater beachtet werden?

Werden Buchhaltungsdaten an einen Steuerberater zum Einlesen geschickt und muss der Steuerberater Änderungen vornehmen, so müssen Änderungsprotokolle bzw. Fehlerprotokolle neben den eingereichten Daten erstellt und aufbewahrt werden.

  • Die ursprünglichen Daten, Änderungen und Fehlerprotokolle sind zu archivieren, damit man später bei der Prüfung den Ablauf der vorgenommenen Änderungen nachvollziehen kann.

Wie sind elektronische Rechnungen bzw. Daten aufzubewahren?

Bekommt ein Unternehmer elektronische Rechnungen zu geschickt, so müssen diese auf einem Datenträger für die spätere Prüfung gespeichert und aufbewahrt werden.

Ein Papierausdruck reicht in solchen Fällen leider nicht mehr aus.

Die alten Grundsätze sind für elektronische Daten und moderne Technik nicht mehr ausreichend gewesen und es kamen viele Fragen auf.

Was wird aktuell als „Bücher“ i. s. d. GoBD verstanden?

Als Bücher werden nun nicht nur Aufzeichnungen in Papierform, sondern auch elektronische Aufzeichnungs- und Archivierungsmöglichkeiten bezeichnet.

  • Auch bei der elektronischen Buchhaltung gibt es weiterhin Grund-, Vor-, Neben-, und Hauptbücher. Es erfolgte keine Anpassung der bisherigen Definition der Begriffe.

Als Vor-, Haupt-, oder Nebenbücher werden aktuell moderne Datenverarbeitungsysteme und einzelne Module dazu bezeichnet, also nicht mehr nur Aufzeichnungen in Papierform.

  • Die Datenverarbeitungssysteme ermöglichen die Daten zu erfassen, zu empfangen, zu übernehmen oder überhaupt zu erzeugen.

Folgende Systeme können es sein:

  • Syteme für die Erfassung der Buchführung, der Löhne und des Anlagevermögens
  • Kassensysteme
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Fakturierungsprogramme
  • Zeiterfassungssysteme
  • Schnittstellen
  • Archivierungssysteme usw.

Die neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung müssen alle ab 2015 beachten und auch bei Erstellung der Buchführung anwenden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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