Lohnsteuer 2013 wichtige Änderungen -

Lohnsteuer 2013 wichtige Änderungen

Änderung und Neufassung der Regelungen der Lohnsteuer 2013

Die Lohnsteuer 2013 stellt eigentlich die vorausgezahlte Einkommensteuer dar. Die Lohnsteuerkarte wird bei Lohnsteuer 2013 durch das neue elektronische Verfahren ganz entfallen.

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Das bisherige Verfahren:

  • Momentan ist es noch durch Papierdokumente geprägt. Noch hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die für die Ermittlung der Lohnsteuer erforderlichen Besteuerungsmerkmale somit Lohnsteuerabzugsmerkmale (wie Steuerklasse, Finanzamt, Adresse, Anzahl der Kinder, Familienstand etc. ) auf Papier mitzuteilen.
  • Bei der Ermittlung der Lohnsteuer 2013 spielen die Lohnsteuerklassen sowie die Freibeträge eine große Rolle, denn von diesen hängt auch die Höhe der Lohnsteuer letztendlich ab.
  • Somit ist die noch geltende Lohnsteuerkarte 2010 oder der an ihrer Stelle vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 vom Arbeitnehmer vorzulegen.

Das neue elektronische Verfahren:

  • Die Ermittlung durch den Arbeitgeber wird ab 2013 komplett neu geregelt.

  • Das bisherige Verfahren, also die Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung vom Arbeitnehmer, wird durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt.
  • Ab dem 01.01.2013 sollte der Arbeitgeber die für die Ermittlung der Lohnsteuer 2013 benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale (wie z. B. den Familienstand, Anzahl der Kinder, eingetragenen Freibeträge etc.) elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen  können.
  • Bei dem 01.01.2013 handelt es sich um einen Termin, der von der Finanzverwaltung geplant wurde, ob es auch tatsächlich umgesetzt wird, bleibt nur abzuwarten.
  • Denn zunächst wurde der Starttermin für das Kalenderjahr 2012 vorgesehen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren technischen Schwierigkeiten wurde der Starttermin auf den 01.01.2013 verschoben.
  • Man bezeichnet nun das elektronische Verahren kurz ELStaM oder auch elektronische Lohnsteuerkarte.

Kurze Info über den spannenden Ablauf des elektronischen Verfahrens für den Arbeitgeber bzw. den Lohnsachbearbeiter ab 2013:

  1. Der Arbeitnehmer teilt seinem Arbeitgeber einmalig sein Geburtsdatum sowie seine steuerliche Identifikationsnummer und auch ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
  2. Der Arbeitgeber authentifiziert sich dann bei der Finanzverwaltung.
  3. Durch die Authentifizierung kann der Arbeitgeber aufgrund der vom Arbeitnehmer erhaltenen Angaben (siehe Punkt 1) weitere benötigten elektronischen Lohnsteuer-abzugsmerkmale für die Ermittlung der Lohnsteuer elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.
  • Die ganzen Verfahrensregelungen wurden dauerhaft an das neue elektronische Verfahren angepasst.

  • Durch diese Anpassung wurden nun die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ermittlung der Lohnsteuer 2013 nach dem neuen elektronischenVerfahren geschaffen.

Leider war das neue Verfahren für die Finanzverwaltung eben zu schnell, die Umsetzung erfordert etwas mehr Zeit als geplant.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


2 comments on “Lohnsteuer 2013 wichtige Änderungen

  1. Silas sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Mein Einkommen /Jahr Euro 18200,- (Pension)Euro 18000,- excl. MWST durch Verpachtung eines Gastrobetrieb wieviel Steuer muß ich ohne Absetzbeträge zahlen.Danke für Ihre Mühe

    Mit freundlichen Grüßen

    Ferdinand G bl

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