Maklerkosten als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung -

Maklerkosten als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

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Maklerkosten

Die Maklerkosten können unter bestimmten Voraussetzungen bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden.

Wann stellen Maklerkosten eigentlich Werbungskosten dar?

Fallen die Maklerkosten in Zusammenhang mit dem Verkauf eines Mietobjektes an, so können diese als Werbungskosten bei übrigen Vermietungseinkünften abgezogen werden, die der Vermieter aus anderen Mietobjekten noch hat.

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Wann dürfen Maklerkosten als Werbungskosten abgezogen werden?

Der Abzug der Maklerkosten als Werbungskosten ist bei Veräußerungen nur möglich, wenn der Verkaufserlös wirklich für die Finanzierung der restlichen Objekte gedacht ist und auch tatsächlich verwendet wird.

  • Die Absicht der Verwendung des Verkaufserlöses sollte von Anfang an klar und deutlich im Vertrag geregelt sein.
  • In diesem Fall wurde noch nicht geklärte und abweichende Frage in Zusammenhang mit anderen Vermietungseinkünften zunächst geklärt.
  • Die Klärung der Frage wirkt sich für die Vermieter insgesamt positiv aus. Der Vermieter muss somit zukünftig den Inhalt der Vertrages ganz genau unter die Lupe nehmen und von vorneherein eine richtige vertragliche Regelung festhalten.

Um was ging es bei der Entscheidung über Abzug der Maklerkosten?

Der Kläger hatte drei Mietobjekte, die ihm Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung brachten. Ein Objekt davon verkaufte dieser und beauftragte dafür einen Makler.

  • Die übriggebliebenen Mietobjekte wurde durch eine Grundschuld aus dem verkauften Objekt abgesichert.
  • Im Vertrag stand drin, dass der Kaufpreis in wesentlichen Teil zur Tilgung von Krediten, der anderen beiden Mietobjekte genutzt wird und an die entsprechenden Banken gezahlt werden soll.
  • Somit war der Kläger der Meinung, dass der Teil des Kaufpreises und somit der Maklerkosten, welches für die Kredittilgung tatsächlich verwendet wurde, anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden kann.
  • Somit ist es zukünftig möglich, dass Verkaufskosten gleichzeitig als Geldbeschaffungskosten im Zusammenhang mit den Einnahmen aus anderen Mietobjekten sein können.
  • Die positive Entscheidung kann jedoch nicht bei jedem Vermieter angewendet werden. Hierfür muss eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein.

Voraussetzung für den Abzug der Maklerkosten als Werbungskosten

Der Abzug der Maklerkosten als Werbungskosten ist jedoch nur möglich, wenn von Anfang an die Absicht da ist, den Verkaufserlös für die Finanzierung  der anderer Mietobjekte zu verwenden und auch wirklich verwendet wird.

Dies muss von Anfang an vertraglich festgelegt werden.

Der Vermieter muss vorausschauend und informiert die Verträge von vorneherein abschließen und an wichtige Details denken, damit später keine Werbungskosten Vermietung und Verpachtung verloren gehen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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