Steuererklärung Werbungskosten - folgende Tricks fallen auf -

Steuererklärung Werbungskosten – folgende Tricks fallen auf

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Steuererklärung Werbungskosten

Tricks bei der Steuererklärung Werbungskosten führen in der Regel zu einer niedrigerer Steuer und einer super tollen Steuerersparnis.

Vorsicht folgende Tricks bei Steuererklärung Werbungskosten könnten dem Fiskus leicht auffallen.

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Fahrtkosten korrekt angeben – Steuererklärung Werbungskosten

Geben Sie bei der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte die korrekte Entfernung an und versuchen Sie hier auf keinen Fall einen längeren Weg anzugeben und somit durch die hohe Fahrtkosten Steuern zu sparen, den Sie tatsächlich nicht gefahren sind.

  • Die Finanzbeamten haben einen Routenplaner für die Überprüfung der richtigen Entfernung. Dieser Trick könnte schneller auffallen als Sie denken, weil eine rasche Kontrolle möglich ist.
  • Außerdem verlangt das Finanzamt manchmal Unterlagen mit Angaben des Kilometerstandes zu dem gefahrenen Fahrzeug etc.
  • Die Kilometer dürfen auch nicht aufgerundet werden, weil nur die vollen Kilometer als Fahrkosten bzw. Werbungskosten angesetzt werden können. Hier müsste man eher abrunden als großzügig aufrunden.
  • Passen Sie bei der Angabe der Arbeitstage auf. Wer mehr als 220 üblichen Arbeitstage angibt, dem droht in der Regel eine Rückfrage vom Finanzamt.
  • Bitte geben Sie bei der Steuererklärung Werbungskosten an, die tatsächlich vorhanden sind. Alles andere fliegt früher oder später auf.

Nicht jedes Buch darf abgesetzt werden

Die Bücher, die zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt werden, dürfen ab 2011 abgesetzt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass es nicht so schlau ist, alle angesetzten Bücherbelege dem Finanzbeamten einzureichen, weil eine Überprüfung der Buchnummer ziemlich schnell durch den Beamten vorgenommen werden kann.

Arbeitgeberfinanzierte Kosten nicht ansetzen

Bei der Steuererklärung Werbungskosten können nur die Kosten angegeben werden, die der Arbeitnehmer selbst gezahlt hat oder die dem Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind.

  • Werden bestimmte Kosten wie z. B. Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber erstattet, so dürfen Sie diese nicht bei ihrer Steuererklärung Werbungskosten angeben. Das gleiche gilt auch bei Dienstreisen.

Arbeitszimmer bei der Steuererklärung Werbungskosten

Es darf nur das Arbeitszimmer bei der Steuer als Werbungskosten angesetzt werden. Alle anderen privaten Räume wie Kinder-, Gäste-, oder Wohnzimmer taugen nicht als Arbeitszimmer.

  • Sie fragen sich, wie das auffliegen kann? Die Finanzbeamten überprüfen das Arbeitszimmer kritisch beim Besuch des Steuerzahlers.
  • Fällt dem Beamten beim Besuch etwas Ungewöhnliches, wie z. B. private Möbel auf, so könnten die Kosten als Arbeitszimmer schnell gestrichen werden.

Geldanleger und Sparer – Gewinne richtig angeben

Wenn Sie Geld sparen oder anlegen, so sind Sie verpflichtet ihrer Gewinne dem Fiskus korrekt mitzuteilen.

Tun Sie dies nicht, so machen Sie sich selbst kein Gefallen damit, weil die Finanzämter eine Meldung durch die Bankinstitute automatisch bekommen und schon weiß das Finanzamt über die angefallenen Gewinne Bescheid.

Erstellen Sie ihre Steuererklärung 2012 Werbungskosten sorgfältig und geben Sie bei der Steuererklärung Werbungskosten an, die tatsächlich vorhanden oder angefallen sind. Viele Tricksereien führen zu nichts und fallen früher oder später wieder auf.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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