Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss vollständig sein

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss vollständig sein

Fahrtenbuch richtig führen

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Wann liegt eigentlich ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor und was akzeptiert das Finanzamt überhaupt?

Führen Sie von Anfang an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, um später nicht zusätzlich noch zur Kasse gebeten zu werden.

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  • In der Regel sollte jeder Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit die Privatfahrten nach der tatsächlichen Nutzung besteuert werden können.
  • Liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor, so droht pauschale Ermittlung durch die 1 Prozent-Regelung anhand eines Bruttolistenpreises. Dies führt oft zur Nachversteuerung durch die 1 Prozent-Regelung.

Wann liegt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch überhaupt vor?

  • Damit ein geführtes Fahrtenbuch als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, muss es zeitnah und in geschlossener Form geführt werden.
  • Somit sind nachträgliche Einfügungen oder Änderungen von vorne rein ausgeschlossen und erkennbar.

Welche Angaben muss ein Fahrtenbuch bei Firmenwagen Besteuerung enthalten?

  • Erfassen Sie das Datum, die Fahrtziele und auch alle aufgesuchte Kunden oder Geschäftspartner. Jede einzelne berufliche Verwendung für sich und auch der Gesamtkilometerstand des Fahrzeuges müssen richtig erfasst werden und korrekt sein.
  • Bei einer Reise zu mehreren Kunden kann diese zwar als zusammenfassende Eintragung erfolgen. Jedoch müssen auch hier alle Kunden in der zeitlichen Reihenfolge aufgeschrieben werden, die bei dieser Reise aufgesucht wurden.

Was passiert, wenn ich das Fahrtenbuch lückenhaft führe?

  • Fehlt bei dem Fahrtenbuch die Aufzeichnung der Kunden oder werden diese nachträglich als Erläuterung zum Fahrtenbuch beigelegt, so gilt das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß und es erfolgt eine Berechnung und somit die Besteuerung des Firmenwagens durch die 1 Prozent-Regelung.
  • Es reicht nicht aus, die beruflichen Fahrten im Fahrtenbuch als Dienstfahrten zu beschreiben.
  • Eine nachträgliche Auflistung der Kunden rettet das gesamte Fahrtenbuch leider nicht, weil die Pflichtangaben damit nicht eingehalten wurden.
  • Da die Angaben zum Zeitpunkt der Fahrt selbst zu machen sind und zwar zeitnah und somit sofort. Dasselbe gilt auch für die Ausdrucke eines Terminkalenders.
  • Eine Vervollständigung oder Ergänzung eines Fahrtenbuches ist nicht zulässig und entspricht somit nicht den gesetzlichen Regelungen.

Somit sollten sie besser von Anfang an das Fahrtenbuch richtig führen als später wegen den fehlenden Angaben zur Kasse gebeten zu werden

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss vollständig sein

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