Mehr Chancen auf Splittingtarif auch für Homosexuelle-Paare -

Mehr Chancen auf Splittingtarif auch für Homosexuelle-Paare

Splittingtarif auch für die Homosexuelle-Paare dafür haben 13 CDU-Bundestagsabgeordneten mit Unterstützung der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eine Initiative gegründet.

Das Ziel ist die homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe steuerlich gleichzustellen und somit den Splittingtarif wie bei Ehegatten anwenden zu können.

Bei der eigenen Partei hat Kristina Schröder durch diese Unterstützung keine Freunde gemacht. Denn bereits beim Betreuungsgeld gab es Meinungsverschiedenheiten.

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Die 13 CDU-Abgeordneten sprechen sich auf dem Papier für die Anwendung des Splittingtarifs auch für homosexuelle Ehen sowie eingetragene Lebenspartnerschaften aus. Weiterhin kündigten diese an, ihre Ziele bei Unionsfraktion des Bundestages nach der Sommerpause zu berücksichtigen und auch möglichst umsetzen. Dies bleibt jedoch abzuwarten, nichts desto trotz haben die Homo-Ehen sowie eingetragene Lebenspartnerschaften hierdurch mehr Chancen auf den Splittingtarif bekommen.

Die CDU Politiker sagen, dass homosexuelle Ehen sowie eingetragene Partnerschaften genau so viel Verantwortung übernehmen und ihren Unterhaltspflichten nachgehen, wie verheiratete Ehegatten, daher soll auch diesen der Steuervorteil des Splittingtarifs gewährt werden.

Splittingtarif:

Der Splittingtarif wird für unbeschränkt steuerpflichtige verheiratete Ehegatten gewährt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass die Ehegatten beide in Deutschland leben. Der Splittingtarif wird jedoch nur gewährt, wenn die Ehegatten eine Zusammenveranlagung wählen.

Beim Splittingtarif wird der Verdienst der beiden Ehegatten zusammengerechnet und wenn einer viel weniger als der andere verdient, so entstehen hierdurch möglicherweise riesige Steuervorteile gegenüber der nicht verheirateten Partner oder homosexuellen Ehen. Auf den zusammengerechneten Verdienst abzüglich aller steuerlich relevanten Ausgaben wird die Steuer auf das verbleibende Einkommen festgesetzt. Das Einkommen wird somit ermittelt und auf beide Ehegatten gesplittet. Mit dem Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen gemeint. Die Steuer wird aus der Hälfte des Einkommens nach dem Einkommensteuertarif berechnet.

Bisher galten die Anwendung des Splittingtarifs und die Halbierung des Einkommens als Zeichen der Ehe. Dies könnte sich bald ändern, wenn die CDU Politiker mit Ihrem Vorhaben Glück haben werden.

Beim Bundesfinanzhof sind noch einige Urteile in Bezug auf die Berücksichtigung des Splittingtarifs auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig.

Jedoch lehnte die CDU eine Gleichbehandlung von Eheleuten mit homosexuellen Lebenspartnerschaften als solche bisher immer ab.

Die Entscheidung wird vermutlich irgendwann nach der Sommerpause fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr www.steuer-info-blog.de


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