Arbeitskleidung von der Steuer absetzen – so klappt es -

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen – so klappt es

arbeitskleidung steuerlich absetzen

Steuerfreibetrag eintragen lassen

Wie kann ich meine Arbeitskleidung von der Steuer absetzen ? Auf was achtet das Finanzamt bei Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Das Dilemma der Kleidung ist eben deren mögliche Nutzung für die Arbeit, privat und andere Anlässe aber wie kann ich meine Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Anzeige

Die Trennung ist so gut wie unmöglich.

Daher können sie nur bestimmte Arbeitskleidung tatsächlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

  • Der Gesetzgeber schaut gerade bei der Arbeitskleidung ganz genau drauf und lässt nicht jede Kleidung als Arbeitskleidung durch.

Für den Ansatz der Arbeitskleidung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Erst dann können diese auch tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden.

Was steckt hinter typischer Arbeitskleidung?

Vorweg zur Information die Businesskleidung zählt nicht als Arbeitskleidung, so dass der Ansatz eines Anzuges als Arbeitskleidung nicht möglich ist.

Auch wenn Sie den Anzug tatsächlich nur aus beruflichen Gründen tragen.

Kann dieser nicht von der Steuer abgesetzt werden, weil die Möglichkeit diesen auch privat zu tragen vollkommen ausreicht, um den Abzug auszuschließen.

Als typische Arbeitskleidung gilt:

  • Uniform
  • Schutzkleidung
  • Richterroben
  • Mit Arbeitgeberlogo versehene Kleidungsstücke.

Kann ich die Reinigung neben der Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Die Reinigungskosten der typischen Arbeitskleidung können selbstverständlich ebenfalls als weitere Werbungskosten berücksichtigt werden.

  • Wenn Sie die Arbeitskleidung reinigen lassen, dann können sie die tatsächlichen Kosten geltend machen.

Wird die Arbeitskleidung bei Ihnen zu Hause in der privaten Waschmaschine gewaschen, so können die Kosten geschätzt werden.

Pauschal Arbeitskleidung von der Steuer absetzen aber wie?

Haben Sie die Belege für den Kauf der Arbeitskleidung nicht aufbewahrt und sind Ihnen tatsächliche Kosten für Arbeitskleidung entstanden?

So können sie pauschal 100 Euro für Arbeitskleidung bei der Steuererklärung ansetzen.

  • Bis zur Pauschale erhalten Sie auch keine Rückfrage vom Finanzamt, sollten sie einen höheren Betrag ansetzen.
  • Dann kann es passieren, dass das Finanzamt die Belege sehen möchte aber sie können Arbeitskleidung absetzen.

Neben der Arbeitskleidungpauschale können sie selbstverständlich auch die Reinigungskosten oder Instandsetzung der Arbeitskleidung als Werbungskosten ansetzen.

  • Für Reinigung der Arbeitskleidung gibt es unterschiedliche Pauschalen, die bei Reinigung im Haushalt in Betracht kommen.

Für Kochwäsche können pro Waschgang 0,77 € und für Buntwäsche 0,76 € bei einem Personenhaushalt je kg Wäsche berücksichtigt werden.

  • Für das Trocknen sind 0,41 € und Bügeln 0,07 € zusätzlich je kg zu erfassen.

Es ist ein Waschgang pro Woche anzusetzen und Sie kommen somit auf 48 Waschgänge pro Jahr.

Beispiel

Sie wohnen alleine und benötigen für Ihre Arbeit Arbeitskleidung. Ihre Arbeitskleidung müssen Sie zu Hause waschen.

Ansatz:

Kochwäsche 48 Waschgänge je 3 kg

(0,77+0,41+0,07) = 1,25 Euro x 48 x 3 kg = 180 Euro

Buntwäsche 48 Waschgänge je  3 kg

(0,76+0,41+0,07) =1,24 Euro x 48 x 3 kg = 178,56 Euro

Gesamtkosten : 358,56 Euro

Bitte beachten Sie, dass es auf die Zahl der Personen in ihrem Haushalt ankommt. Das Beispiel ist für einen Personenhaushalt gedacht.

Was ist pauschal möglich?

Aus vielen unterschiedlichen Urteilen können sie folgende Beträge als Orientierung für den Ansatz der Reinigungspauschalen verwenden, und als Kosten für Arbeitskleidung absetzen:

  • Lokführer 216 Euro
  • Polizist 75 Euro lt. Niedersächsischen Finanzgericht
  • Polizist 90 bis 100 Euro lt. Finanzgericht Münster
  • Polizist ca. 250 Euro lt. Finanzgericht Brandenburg
  • Soldat ca. 240 Euro
  • Waldarbeiter ca. 100 Euro

Sie dürfen beim Ansatz der Reinigungskosten nicht übertreiben und sich möglichst an die bereits entschiedenen Urteile und o. g. Pauschalen halten.

Die Schmerzgrenze für den Ansatz der Reinigungskosten liegt zwischen 150 Euro und 300 Euro.

Setzen sie Arbeitskleidung und auch die Reinigungskosten an und sparen sie bares Geld.

Mit besten Grüßen

Ihr STEUER-INFO-BLOG


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.