Kindergeld oder Kinderfreibetrag was ist für mich besser?

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

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Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Was ist für mich und mein Kind besser Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Gerade bei gut verdienenden Eltern stellt sich immer die Frage, was für die Eltern besser ist Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Das Kindergeld sollte immer bei der Familienkasse beantragt werden auch wenn der Kinderfreibetrag günstiger bei der Steuer sein sollte.

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Antrag auf Kindergeld immer stellen auch wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist

  • Kindergeld oder Kinderfreibetrag entscheidet nicht für den Antrag auf das Kindergeld. Bitte stellen Sie immer den Antrag bei der zuständigen Familienkasse.
  • Das Finanzamt nimmt immer eine Günstigerprüfung vor. Dabei wird geprüft, ob das Kindergeld oder Kinderfreibetrag für sie steuerlich besser ist.
  • Bei besser verdienenden Familien ist der Kinderfreibetrag in der Regel günstiger.

Was macht das Finanzamt, wenn der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird?

  • Ist bei der Einkommensteuer Kinderfreibetrag günstiger, so wird das Kindergeld zu der ermittelten Steuer hinzugerechnet.
  • Das Kindergeld wird auch hinzugerechnet, wenn sie tatsächlich keinen Antrag auf Kindergeld gestellt haben aber der Anspruch auf Kindergeld besteht.
  • Daher kann man allen Eltern nur raten immer den Antrag auf Kindergeld zu stellen und sich auf keinen Fall auf den möglich günstigeren Kinderfreibetrag verlassen.

Was ist für mich besser Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

  • Bevor sie ihre Steuererklärung abgeben, können sie eine Berechnung mit ihrem Steuerprogramm oder über Elster vornehmen. Aus der Berechnung ist ersichtlich, was für sie besser ist.
  • Ist das Kindergeld steuerlich günstiger, so wird kein Kinderfreibetrag bei der Steuer berücksichtigt ober abgezogen.
  • Wirkt sich der Kinderfreibetrag besser aus, so wird das Kindergeld zu der Steuer hinzugerechnet.

Im Grunde geht das Finanzamt bei der Prüfung  wie folgt vor:

  • Das Finanzamt ermittelt zunächst die Steuer ohne die Kinderfreibeträge. Dann werden die Kinderfreibeträge abgezogen.
  • Nun wird wieder eine Steuer aus dem geminderten Einkommen berechnet.
  • Ist die Differenz zwischen den beiden Steuern höher als das Kindergeld, so wird der Kinderfreibetrag angesetzt.
  • Beträgt die Differenz der beiden ermittelten Steuern weniger als das gezahlte Kindergeld, so bleibt es beim Kindergeld und der Steuerfreibetrag wird gar nicht berücksichtigt.
  • Beantragen sie jedoch immer das Kindergeld, hier spielt es keine Rolle, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Sie werden doppelt bestraft, wenn sie auf das Kindergeld verzichten.

Die Überprüfung ist eine reine steuerliche Begünstigung und hat auf das Kindergeld selbst keinen Einfluss.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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