Kindergeld trotz Heirat des Kindes - Eltern aufgepasst -

Kindergeld trotz Heirat des Kindes – Eltern aufgepasst

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Kindergeld trotz Heirat

Kindergeld trotz Heirat des Kindes erhalten auch wenn der Ehegatte des Kindes reichlich verdient.

Mehr aktuelle Infos über Kindergeld trotz Heirat des Kindes erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Das Kindergeld steht auch den verheirateten Kindern zu, egal was der andere Ehegatte verdient.

  • Der Bundesfinanzhof hat sich gegen die bisher von der Familienkasse angewendete Dienstanweisung entschieden.

Für bereits volljährige Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld trotz Heirat des Kindes, denn die Heirat darf kein Hindernis darstellen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes greift jedoch erst ab der Rechtslage 2012.

Bisher galt die langjährige Rechtsprechung, dass der Kindergeldanspruch ab der Eheschließung des volljährigen Kindes grundsätzlich nicht mehr vorhanden war.

  • Dies hängte mit der typischen zivilrechtlichen Unterhaltsituation zusammen. Nach dem das Kind geheiratet hatte, waren nun nicht mehr die Eltern sondern der Ehegatte für den Unterhalt des Kindes zunächst verantwortlich.

An diese Voraussetzungen war der bisherige Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag geknüpft.

  • Die Kinder bekamen somit nur das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, wenn der Ehegatte recht wenig verdiente wie es z. B. bei einer Studentenehe ist. In solchen Fällen reichte das Einkommen des Ehegatten nicht für den Unterhalt des Kindes aus.


Das Urteil hat die bisherige Regelung gekippt.

  • Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2010 eine Erfordernis der typischen Unterhaltsituation aufgegeben.

Seit 2012 und somit der Gesetzesänderung spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte oder Bezüge des Kindes den Grundfreibetrag i. H. v. 8.004 Euro überschreiten oder nicht.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist gegen der zentralen Dienstanweisung für die Familienkasse niedergelegte Auffassung der Verwaltung gefallen.

Kindergeld trotz Heirat erhalten

Im Klartext heißt es : Wenn andere Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes vorliegen, so haben Eltern ab 2012 einen Anspruch auf Kindergeld trotz Heirat des Kindes.

  • Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehegatte des Kindes ein hohes Einkommen mitbringt oder nicht.

In allen offenen Fällen sollen die Eltern einen Einspruch einlegen bzw. sich an die Finanzverwaltung oder Familienkasse wenden und ihren Anspruch geltend machen, um das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag ab 2012 zu erhalten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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