Steuererklärung vergessen - was soll ich nun tun? -

Steuererklärung vergessen – was soll ich nun tun?

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Steuererklärung vergessen

Steuererklärung vergessen, was kommt auf mich zu?

Welche Gründe sind enscheidend, ob es schlimm ist, dass die Steuererklärung vergessen wurde und welche Strafzuschläge drohen nun?

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Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen und somit bei Ihnen eine Verpflichtung besteht.

Was droht, wenn ich verpflichtet bin eine Steuererklärung abzugeben?

Prüfen Sie doch bis wann sie die Steuererklärung abgeben müssten.

  • Wenn Sie ihre Steuererklärung selbst erstellen, dann ist die Abgabefrist immer der 31. Mai des Folgejahres.

Wird die Steuererklärung durch Dritte wie den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, so sollte die Steuererklärung bis zum 31. Dezember des Folgejahres dem Finanzamt vorliegen.

  • Aus wichtigen Gründen kann eine Fristverlängerung bis spätestens dem 28. Februar noch ein letztes Mal bei Erstellung der Erklärung durch Steuerberater beim Finanzamt beantragt werden.

Wenn Sie ihre Steuererklärung vergessen haben, so erfolgt zunächst in der Regel eine mehrfache Erinnerung durch das Finanazamt.

  • Die Erinnerung gibt ihnen eine Frist vor, bis zu welcher die Steuererklärung abzugeben ist und die einzuhalten ist.

Wenn sie auf alle Erinnerungen nicht reagieren, so kann es bis zur Zwangsgeldfestsetzung kommen und später  bis zur Schätzung der Steuererklärung und sogar bis zur Sperrung des Kontoguthabens führen.

  • Weitere Kosten wie Strafzuschläge können auch noch zusätzlich auf Sie zukommen.

Es ist empfehlenswert spätestens auf die letzte Erinnerung durch die Finanzbehörde zu reagieren oder eine Fristverlängerung beim Vorliegen wichtiger Gründe wie schwere Krankheit und sonstige zu beantragen.

Steuererklärung vergessen – muss aber gar nicht abgeben

Sie haben ihre Steuererklärung vergessen und müssen diese gar nicht abgeben, so lohnt es sich eine Steuerberechnung doch noch zu machen, um zu überprüfen, ob es vielleicht doch sinnvoll ist eine Steuererklärung in ihrem Fall abzugeben.

  • Lassen Sie sich jedoch nicht zu viel Zeit, denn eine solche Erklärung muss für das Jahr 2013 bis zum 31.12.2017 beim Finanzamt eingehen.

Sie haben somit vier Jahre Zeit, um zu überlegen oder eine Berechnung vorzunehmen. Sollte jedoch eine Steuererstattung rauskommen, so ist es emfehlenswert nicht so lange zu warten und möglichst schnell eine Erklärung ans Finanzamt übermitteln.
Wer wartet schon lange auf sein Geld?

  • Das Finanzamt muss die Erklärung erstmal bearbeiten und bis alles vollendet ist, vergehen wieder einige Monate, bis sie endlich ihre Steuererstattung auf dem Konto spühren werden.

Verpassen Sie die Frist, so können Sie keine Steuererklärung mehr abgeben und kommen somit nicht mehr an ihre mögliche Erstattung.

Informieren sie sich rechtzeitig über ihre Situation und reagieren Sie nicht zu spät, um möglichst noch die Steuererstattung vom Fiskus ausgezahlt zu bekommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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