Zusatzbeitrag Krankenkasse soll ab 2015 über Lohn erfolgen -

Zusatzbeitrag Krankenkasse soll ab 2015 über Lohn erfolgen

einkommensabhängige zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag Krankenkasse

Den eigentlichen Zusatzbeitrag Krankenkasse gibt es schon länger aber jetzt soll der neue einkommensabhängige Zusatzbeitrag ab 2015 eingeführt werden, der über die Lohnabrechnung erfolgen soll.

Was gibt es hierdurch Neues beim Zusatzbeitrag Krankenkasse?

Was ändert sich durch die Einführung des einkommensabhängigen Zusatzbeitrages beim Lohn?

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Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag soll durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet werden.

  • Der Einzug des Zusatzbeitrages erfordert Vorbereitung für alle Beteiligten.

Die Koalition hat in Bezug auf den Zusatzbeitrag Krankenkasse etwas ganz Neues geplant.

  • Der neue einkommensabhängige Zusatzbeitrag soll bereits beim Lohn zusammen mit anderen Krankenversicherungsbeiträgen eingezogen werden.

Die neue Regelung soll für angestellte Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer gelten.

  • Ganz praktisch kann das bisherige Sozialversicherungsverfahren dafür genutzt werden. Den der Lohn wird ja in der Regel jetzt schon durch die Sozialversicherungsbeiträge wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung gemindert.

Warum der Zusatzbeitrag Krankenkasse mehr Arbeit für den Arbeitgeber bzw. Lohnsachbearbeiter bringen wird?

Um den Zusatzbeitrag bei der Lohnabrechnung richtig zu erfassen, müssen viele Details vorher geklärt werden.

  • Der Lohnsachbearbeiter muss wissen, ob die Krankenkasse des abzurechenden Mitarbeiters einen Zusatzbeitrag erhebt.

Dies erfordert eine zusätzliche Prüfung.

  • Weiterhin ist zu klären, wie hoch der Zusatzbeitrag Krankenkasse ist.

Außerdem ergibt sich noch eine wichtige Frage, ab wann der neue Zusatzbeitrag Krankenkasse erhoben wird.

  • Insgesamt brigt die neue Regelung einfach nur mehr Arbeit für den Arbeitgeber bzw. seinen Lohnsachbearbeiter.

Diese Informationen reichen jedoch bei Ausnahmesituationen wie z. B. einer Kündigung der Krankenkasse durch den Arbeitnehmer nicht aus. Bei Kündigung einer Krankenkasse wegen dem erstmalig bzw. erhöhtem Zusatzbeitrag muss dieser gar nicht durch den Arbeitnehmer gezahlt werden.

  • Auf dem zusätzlichen Lohnaufwand bleibt letzendlich der Arbeitgeber hängen.

Was muss ich sonst noch über den neuen Zusatzbeitrag Krankenkasse wissen?

Wird erstmalig ein kassenindividueller Zusatzbeitrag ab 2015 erhoben, so hat der Krankenkassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht.

  • Es wird vorausgesagt, dass Krankenkassen zukünftig einen solchen Beitrag einführen müssen. Dieser wird ca. 0,4 bis 1,4 Prozent betragen.

Es müssen Lösungen gefunden werden, um den Einzug des Zusatzbeitrages mit möglichst wenig Aufwand für den den Arbeitgeber zu ermöglichen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Zusatzbeitrag Krankenkasse soll ab 2015 über Lohn erfolgen

  1. Melanie sagt:

    Wie wurde das denn mittlerweile gelöst? Kann das jemand beurteilen oder gibt es evtl. ein Update zu diesem Artikel`?

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