Gewerbliche Einkünfte bei selbständigen Prostituierten -

Gewerbliche Einkünfte bei selbständigen Prostituierten

sonstige einkünfte

Gewerbliche Einkünfte

Gewerbliche Einkünfte oder doch sonstige Einkünfte, diese Frage beschäftigte sehr lange den Fiskus und natürlich auch die selbständig tätige Prostituierte.

Gewerbliche Einkünfte führen zur Gewerbesteuer, die neben anderen Steuern an den Fiskus gezahlt werden muss. Nach einem hin und her wurde dies endlich vom Fiskus geklärt.

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Die selbständig tätige Prostituierte erzielt gewerbliche Einkünfte und Punkt. Die frühere Meinung über das Vorliegen der sonstigen Einkünfte wurde aufgegeben.

  • Der große Senat kam zu dem Ergebnis, dass die selbständig tätige Prostituierte gewerbliche Einkünfte erzielt und somit ein Gewerbebetrieb vorliegt.
  • Bereits vor der Entscheidung konnte man die Antwort in der Literatur finden, dies wurde jetzt mit einem Urteil bestätigt.

Warum liegen bei selbständigen Prostituierten gewerbliche Einkünfte vor?

Damit eine selbständige Tätigkeit als Gewerbebetrieb eingestuft wird, müssen zunächst alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes vorhanden sein.

  • Als Gewerbebetrieb gilt lt. Gesetz jede selbständige nachhaltige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr abspielt.
  • Diese müsste den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten und es dürfte sich um keine Tätigkeit bei der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder selbständige Arbeit vorliegen handeln.
  • Bei einer selbständigen Prostituierten liegen alle Voraussetzungen vor. Es liegt eine selbständige Tätigkeit vor, die immer wieder ausgeübt wird und somit als nachhaltig angesehen wird.

  • Eine selbständige Prostituierte nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, weil die Person als Unternehmen nach außen in Erscheinung tritt.
  • Bei der Tätigkeit liegen keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder selbständigen Arbeit vor und eine private Vermögensverwaltung kommt hier nicht in Frage.

Was bewirkt die Entscheidung des großen Senats?

Die Entscheidung des großen Senats führt dazu, dass die selbständig tätige Prostituierte Gewerbesteuer für ihre Gewinne und somit gewerbliche Einkünfte an den Fiskus abdrücken muss.

Bei Einkünften aus sonstiger Arbeit würde die Gewerbesteuer komplett entfallen.

Nach einem langen hin und her folgte eine Entscheidung durch den großen Senat, die leider nicht unbedingt positiv oder befriedigend aber klärend für die selbständig tätige Prostituierte und deren gewerbliche Einkünfte ausgefallen ist.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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