Kontoführungsgebühren Steuererklärung geltend machen -

Kontoführungsgebühren Steuererklärung geltend machen

kontoführungsgebühren bei angestellter tätigkeit

Kontoführungsgebühren Steuererklärung

Kann man Kontoführungsgebühren Steuererklärung als Kosten berücksichtigen?

Worauf kommt es bei den Kontoführungsgebühren Steuererklärung an, um möglichst alle Kosten absetzen zu können?

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Ob Sie alle Kosten für Kontoführungsgebühren abziehen können, kommt es auf die entsprechende Nachweise drauf an. Teilweise können die Kontoführungsgebühren auch pauschal berücksichtigt werden, wo eben keine Nachweise erforderlich sind.

Kontoführungsgebühren bei angestellter Tätigkeit

Bei der angestellten Tätigkeit und somit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kann eine Pauschale i. H. v. 16,00 Euro für Kontoführungsgebühren als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn kein Einzelnachweis dem Finanzamt vorgelegt wird.

  • Hier spielt es keine Rolle, wie hoch die tatsächlichen Kontoführungsgebühren für ein Girokonto sind.

Vorteilhaft ist es, wenn die tatsächlichen Gebühren niedriger als 16 Euro im Jahr sind.

  • Die Pauschale stellt einen Mittelwert dar und wird als angemessen gesehen.

Fast jeder Angestellter hat ein Girokonto und das Gehalt wird in der Regel vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überwiesen. Die wenigen Arbeitnehmer haben gar kein Konto und erhalten ihr Gehalt bar.

  • Die Barzahlung ist bei  oft anzutreffen, jedoch weniger bei den normalen Angestellten.

Betragen die Kontoführungsgebühren jedoch mehr als 16,00 Euro, so reichen Sie zu ihrer Steuererklärung die  entsprechende Nachweise mit ein, damit das Finanzamt auch die höheren Kosten berücksichtigt.

  • Diese wirken sich besonders aus, wenn Sie bereits hohe Fahrtkosten und andere Werbungskosten haben, deren Summe 1.000,00 Euro übersteigt.



Kontoführungsgebühren bei selbständiger oder gewerblichen Tätigkeit

Bei selbständigen oder freiberuflichen sowie gewerblichen Tätigkeit können die Kontoführungsgebühren Steuererklärung in tatsächlich enstandener Höhe abgezogen werden.

  • Hier gibt es keine Pauschalen, weil die Gebühren für ein geschäftliches Konto in der Regel viel höher als 16,00 Euro pro Jahr betragen.

Durch die Führung der Buchhaltung werden die Kontoführungsgebühren automatisch als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung berücksichtigt.

Kontoführungsgebühren bei Vermietung und Verpachtung

Auch bei Vermietung und Verpachtung kann die Pauschale i. H.v. 16 Euro für Kontoführungsgebühren als Werbungskosten angegeben werden, wenn keine weitere Nachweise für die tatsächlich entstandenen Kosten vorhanden sind.

  • Wird für das Mietobjekt ein Konto geführt und betragen die tatsächlichen Kosten mehr als 16, 00 Euro, so kann das Finanzamt den höheren Betrag als Werbungskosten auch berücksichtigen, wenn Sie Nachweise wie z. B. Kontoauszüge vorlegen.

Die Kontoführungsgebühren Steuererklärung können auf jeden Fall als Kosten angegeben und berücksichtigt werden, ob pauschal oder in tatsächlicher Höhe, hier können sie selbst entscheiden, was für Sie am besten ist.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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