Krankheitskosten Steuer - Was gilt bei Medikamenten? -

Krankheitskosten Steuer – Was gilt bei Medikamenten?

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Krankheitskosten Steuer

Wie kann ich meine Krankheitskosten Steuer bei der Steuererklärung berücksichtigen?

Was wurde hier aktuell durch das Finanzgericht in Bezug auf die Krankheitskosten Steuer und Medikamente mit oder ohne Rezept entschieden?

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Die Medikamente für die eigene Hausapotheke, die ohne eines Rezeptes bzw. ärztlichen Verordnung gekauft werden, sind nicht von der Steuer absetzbar.

  • Im Urteil vom 08.Juli 2013 entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz rechtskräftig, dass Medikamente wie z. B. Mittel gegen Schmerzen oder Erkältungspräparate für die eigene Hausapotheke ohne eines Rezeptes bzw. ärztlichen Verordnung nicht als Krankheitskosten Steuer abgezogen werden können.
  • Die Krankheitskosten werden in der Regel als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung in der Zeile 68 der Seite 3 des Mantelbogens 2012 als andere außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.

Um was ging es in dem Urteil über Krankheitskosten Steuer Medikamente ohne Rezept?

Bei dem Kläger handelt es sich um Eheleute. Diese haben bei Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 Medikamente als Krankheitskosten i. H. v. 1.418,03 Euro als andere außergewöhnliche Belastung angegeben.

  • Als Grund für die Berücksichtigung dieser Medikamente haben die Eheleute die Gesundheitsreform angegeben. Wegen dieser werden viele notwendige Medikamente nicht mehr vom Arzt verschrieben.

  • Bei den nicht als Krankheitskosten anerkannten Medikamenten geht es hier hauptsächlich um vorbeugende Mittel gegen Schmerzen, Erkältung und Grippe.
  • Das Finanzamt hat bei dem Ehepaar nur die Medikamente anerkannt, bei denen auch ein Rezept bzw. ärztliche Verordnung  vorlag. Alle anderen Kosten wurden einfach gestrichen.
  • Es steht drin, dass ein Nachweis über die Zwangsläufigkeit von Kosten im Krankheitsfall durch eine ärztliche Verordnung geführt und vorgelegt werden muss.

Zwar ist das neue Gesetz erst im Jahr 2011 in Kraft getreten. Jedoch gilt dieser bereits für alle noch offenen Fälle und somit auch für die Einkommensteuererklärung 2010. Beachten Sie bitte die Entscheidung des Gerichts auch in Ihrem Fall.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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