Reisekosten Ausland korrekt abrechnen aber wie? -

Reisekosten Ausland korrekt abrechnen aber wie?

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Reisekosten Ausland

Was muss ich bei Reisekosten Ausland beachten und wie rechne ich diese korrekt ab?

Welche Regeln gelten bei Reisekosten Ausland ab 2014?

Wird die Hinreise, wie die Rückreise abgerechnet? Auf was muss ich Acht geben, wenn ich nur ein Tag im Ausland unterwegs war?

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Erster Reisetag bei Reisekosten Ausland

Ganz wichtig ist zu wissen, dass eine Pauschale bzw. das Auslandtagegeld für die Auslandsreise in ein ausländisches Land, nach dem Ort berechnet wird, welchen der Arbeitnehmer vor 24 Stunden als letztes erreicht hat.

  • Für ausländische Länder gelten andere Pauschalen für Verpflegung als für Deutschland. Für eine Auslandsreise nach Frankreich können 39,00 Euro pro Tag als Auslandtagegeld berücksichtigt werden.

Die 39,00 Euro Auslandtagegeld kann der angestellte Mitarbeiter bei seiner Reisekostenabrechnung angeben und vom Arbeitgeber erstattet bekommen.

  • Erfolgt keine Erstattung vom Arbeitgeber, so ist es möglich diese Kosten als Werbungskosten und Reisekosten bei der eigenen Steuererklärung abzuzziehen.

Wie werden die Durchreisestaaten bei Reisekosten Ausland berücksichtigt?

In der Regel werden die Durchreisestaaten, die vom Arbeitnehmer durchgefahren werden, nicht bei der Reisekostenabrechnung eines Arbeitnehmers berücksichtigt.

Ausnahme:
Was anderes gilt natürlich, wenn der Arbeitnehmer auf der Hinreise nicht an dem geplanten Ort sondern in einem Durchreiseland nächtigt.

Was gibt es Wichtiges bei Reisen mit dem Flugzeug zu beachten?

Bei Reisen mit dem Flugzeug gilt dort ein Land als erreicht, wo das Flugzeug landet. Maßgebend ist hier das ausländische Land, welches vor 24 Stunden der Ortszeit zuletzt erreicht wurde.

  • Sollte ein Arbeitnehmer diverse Zwischenstopps und Landungen vorgenommen haben, so werden diese bei der Ermittlung der jeweils geltenden ausländischen Pauschale gar nicht berücksichtigt.

Besonderheiten gibt es bei Reisen über zwei Tage. Hier gilt für Abwesenheitstage zwischen Abflug und Landung eine österreichische Verpflegungspauschale i. H. v. 29,00 Euro lt. Gesetz.

Wenn Sie alle Besonderheiten des Reisekostenrechts im Ausland berücksichtigen, so gelingt ihre Reisekosten auf jeden Fall und der Arbeitgeber kann in so einem Fall auch nicht meckern.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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